ERBSCHAFTSBERATUNG

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ERBSCHAFTSBERATUNG IST UNSERE KERNKOMPETENZ

Antworten auf Ihre Fragen zum Erbrecht in der Schweiz, zum Thema Testament, Vorsorgeauftrag, Erbschaftssteuer

Sind Sie auf der Suche nach einer fachkundigen Beratung in Sachen Ehe- und Erbrecht? Möchten Sie schnell und unkompliziert ein Testament oder einen Vosorgeauftrag errichten? Möchten Sie Ihre Liegenschaft an Ihre Nachkommen übertragen? Oder ist es Ihnen ein Anliegen, Ihre Liebsten abzusichern für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr sind? 

Dann sind Sie bei uns richtig. Gerne beraten wir Sie in unseren Büros in Schaffhausen und Zürich oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Mehr zu uns und unseren Dienstleistungen erfahren Sie auf den folenden Seiten.

DIENSTLEISTUNGEN

Unsere Dienstleistungen im Bereich Erbschaftsberatung auf einen Blick:
  • Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums Thema Erben und Vererben in der Schweiz
  • Testamentsberatung / Testamentskontrolle 
  • Aufsetzen von Ehe- und Erbverträgen
  • Überprüfung von bestehenden Ehe- und Erbverträgen
  • Erbschaftsplanung für Patchworkfamilien
  • Erbrechtliche Vorsorgelösungen für Konkubinatspaare
  • Unterstützung bei lebzeitigen Vermögensübertragungen 
  • Beratung zum Thema Erbschaftssteuern / Schenkungssteuern
  • Beratung von Expats zum Schweizer Ehegüter- und Erbrecht
  • Beratung zum Thema Vorsorgeauftrag
  • Praktische Hinweise und Tipps zur Vermeidung von Konflikten im Erbfall

HINTERGRUNDWISSEN

Was Sie zum Thema Erbschaftssteuern wissen müssen.
In der Schweiz sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern eine kantonale Angelegenheit. So viele Kantone es gibt, so viele verschiedene Regelungen gibt es. Vor allem für unverheiratete Paare ist eine Beschäftigung mit dem Thema Erbschaftssteuern essentiell. Wir haben für Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen kantonalen Regelungen erstellt.

PDF - Übersicht Erbschaftssteuern Schweiz

Mit der Nutzniessung ist der Ehepartner umfassend abgesichert, oder?
Herr Weber hinterlässt seine Ehefrau und zwei gemeinsame Töchter. Der Erblasser war Eigentümer einer Liegenschaft. Er hatte mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag abgeschlossen, worin er dieser die Nutzniessung am gesamten Nachlass zuwandte. Dies sollte Frau Weber nach seinem Tod ermöglichen, im ehelichen Haus wohnen bleiben zu können.
PDF - Fallbeispiel
Vorkehrungen für den Todesfall
Welche Regelungsmöglichkeiten stellt mir das Gesetz zur Verfügung? Was ist der Vorteil eines Erbverzichtsvertrages? Wieso sollten Kettentestamente vermieden werden? Gehören Wünsche zur Bestattung ins Testament? Antworten auf diese und andere Fragen haben wir für Sie in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengefasst.
PDF-Merkblatt

KUNDENAUSSAGEN

  • «Wir möchten uns noch einmal herzlich für die professionelle und freundliche Beratung bedanken. Jetzt, da wir endlich alles geregelt haben, können meine Frau und ich beruhigt in die Zukunft schauen»
    Herr G. aus Flurlingen
  • «Herr Zoller hat uns sehr kompetent beraten und hat uns toll unterstützt bei der Ausarbeitung unseres Erbverzichtsvertrages. Er hat uns alles ausführlich erklärt, sodass wir sicher sein können, dass alles unserem Willen entspricht. »
    Familie K. aus dem Klettgau
  • «Wir sind sehr zufrieden mit der Beratung durch Frau Vacher. Sie hat unsere Wünsche gleich erfasst und zu unserer vollen Zufriedenheit umgesetzt. Wir haben uns richtig gut aufgehoben gefühlt. Wir können die Heresta GmbH nur weiterempfehlen! »
    Familie B. aus Neunkirch
  • «Frau Kraft war uns eine grosse Hilfe bei der Planung unseres Nachlasses. Durch ihre wertvollen Hinweise konnten wir einen Erbvertrag machen, der alle Parteien zufriedenstellt. »
    Herr und Frau Z. aus Schaffhausen
  • "Vielen Dank noch einmal für Ihre tolle Unterstützung bei der Regelung unserer Erbschaftsangelegenheit. Wir waren sehr froh, dass Sie als neutrale Fachpersonen zwischen den verschiedenen Erben vermitteln konnten und am Schluss eine einvernehmliche und kostengünstige Lösung erreicht werden konnte. "

    Erbengemeinschft R.F., Schaffhausen

  • "Wir können der Heresta GmbH in jeder Hinsicht ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Wir wurden von Frau Kraft umfassend beraten und dank ihr haben wir jetzt nicht nur einen aktualisierten Ehe- und Erbvertrag, sondern sind dank umfassenden Vorsorgeaufträgen auch bestens abgesichert für den Fall, dass wir einmal nicht mehr handlungsfähig sein sollten." 

    Herr und Frau H. aus Dachsen

  • "Lieber Herr Zoller, wir möchten uns ganz herzlich für Ihre gute Beratung und die vielen nützlichen Hinweise bezüglich der Übertragung unserer Liegenschaft auf unsere Nachkommen bedanken. Wir werden die Heresta GmbH auf jeden Fall weiterempfehlen."

    Herr und Frau B. aus Winterthur

Wir beraten Sie gerne in unseren Büros in Schaffhausen und Zürich oder auch Online oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
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