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07.07.2017

Wie man langwierigen Erbstreitigkeiten effektiv vorbeugt

Gerichtlich ausgetragene Erbstreitigkeiten sind etwas vom Mühsamsten, das es gibt. Nicht nur sind oft Sachverhalte zu beurteilen, die weit in der Vergangenheit liegen und schwer beweisbar sind. Auch ist es durch die emotionale Komponente für die Beteiligten sehr aufreibend, gerichtlich um Erbansprüche zu streiten. Kommt hinzu, dass Erbteilungsprozesse mit hohen Kosten verbunden sind und die ohnehin ausgelasteten Gerichte dadurch zusätzlich stark belastet werden. Es gilt also, solche Prozesse möglichst zu vermeiden. Eine mögliche – und in ihrer Einfachheit beinahe revolutionäre – Variante lesen Sie in diesem Beitrag.
Es ist zwar nicht die Regel, aber selten ist es nicht. Mit dem Tod des letzten Elternteils ist es mit dem Familienfrieden vorbei und der Streit ums Erbe beginnt. Die Gründe zu streiten sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Manchmal geht es um ganz Handfestes. Grössere nichtdeklarierte Erblasserzuwendungen zum Beispiel. Manchmal sind die Ursachen für Streit aber auch subtiler. Eine missverständliche Formulierung im Testament, eine unbedachte Äusserung, verletzter Stolz, nicht erfüllte Erwartungen, was auch immer. Jedenfalls ist es mit Erbschaftskonflikten so, dass diese die Tendenz haben, sich hochzuschaukeln, bis es irgendwann nur noch ums Prinzip geht. Die Vernunft ist da bisweilen abgemeldet.

Was dann folgt ist hinlänglich bekannt; Man prozessiert, je nachdem wie viel Geld und Musse man hat, auch schon mal den ganzen Instanzenzug durch, nur um dann nach 15 Jahren festzustellen, dass das Erbe nun zwar höchstrichterlich geregelt, der eigene Erbanspruch aufgrund der aufgelaufenen Anwaltskosten jedoch wesentlich geringer ausfällt, als zu Beginn errechnet.

Nicht selten ist es so, dass zukünftige Erblasser diese Situation schon zu ihren Lebzeiten erahnen. Sie sehen sich aber ausser Stande, die schwelenden Konflikte zu lösen. Manche scheuen auch einfach die Konfrontation. Was also kann der künftige Erblasser in einer solchen Situation tun?

Die Lösung ist eigentlich ganz einfach. Wie so oft heisst sie auch hier: die richtigen Anreize setzen. Der Mensch im Allgemeinen und der Erbe im Besonderen reagiert auf finanzielle Anreize. Ich rede hier nicht von privatorischen Testamentsklauseln. Diese sind mit dem heutigen Pflichtteilsrecht nur bedingt wirksam. Was mir vorschwebt ist Folgendes.

Der Erblasser setzt einen Willensvollstrecker ein. Er gibt diesem folgende Anweisung: Nach der Testamentseröffnung soll er den Nachlass inventarisieren und nach bestem Wissen und Gewissen moderat gewinnbringend und risikoarm anlegen bzw. die eingeschlagene Anlagestrategie des Erblassers weiterführen. Sind die Erben in der Lage, binnen eines Jahres zu einer einvernehmlichen Erbteilung zu gelangen, so setzt der Willensvollstrecker diese um und alle sind zufrieden (ausser vielleicht die Anwälte). Beginnen die Erben hingegen zu streiten und kann binnen eines Jahres keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, so soll der Willensvollstrecker das Vermögen des Erblassers umstrukturieren (bzw. versilbern) und vollständig in hochspekulative Anlagen investieren. Ich bin mir sicher, wenn die Erben realisieren, dass sie nun auf einmal im selben Boot sitzen und schutzlos den unkontrollierbaren Kräften des Kapitalmarkts ausgesetzt sind, wird die Bereitschaft, sich an einen Tisch zu setzen und zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen, sehr schnell ganz erheblich zunehmen.

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