Die Tugend der Unabhängigkeit
Das beste Heilmittel gegen solches Misstrauen ist Transparenz. Diese umfasst nicht nur eine saubere Dokumentation der Tätigkeit des Mandatsträgers und eine laufende, unaufgeforderte Information aller Beteiligter, sondern auch das proaktive Offenlegen von bestehenden Verbindungen und möglichen Ab-hängigkeitsverhältnissen. Ein Gebot guter Mandatsführung ist aber nicht zuletzt auch das Niederlegen des Mandats, wenn man feststellt, dass man tatsächlich in einem Interessenkonflikt steckt.
Leider zeigt die Praxis, dass die vorbeschriebenen Massnahmen häufig nicht oder nur auf entsprechenden Druck von aussen umgesetzt werden. Dabei könnte so viel Geschirr ganz bleiben, wenn von Anfang an genügend Fingerspitzengefühl im Spiel wäre. Noch einfacher lassen sich solche Situationen vermeiden, indem eine Person mit der Willensvollstreckung betraut wird, die keinerlei eigene Interessen an der Erbschaft hat, in keinem früheren Abhängigkeitsverhältnis zum Erblasser gestanden ist, mit keinem Erben in einer engen Beziehung steht und die Erbberechtigten nicht als potentielle Kunden sieht. So lässt sich mancher Konflikt vermeiden und die Chance einer friedlichen und speditiven Erbteilung steigt.