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22.10.2020

Die Tugend der Unabhängigkeit

Wir erleben es immer wieder, dass wir in Erbfällen um Hilfe gebeten werden, bei denen ein Willensvollstrecker amtet, dessen Neutralität in Frage steht. Eine solche Ausgangslage ist nicht selten Anlass für Konflikte, die die Regelung der Erbschaft verzögern können und zu Frustration und Unmut unter den Erben führen. Die Wahl der Person des Willensvollstreckers sollte daher gut überlegt werden.
Die Neutralität des Willensvollstreckers kann in verschiedenen Konstellationen in Frage stehen. Sei es, dass es sich beim Willensvollstrecker um einen Miterben selbst handelt, sei es, dass es eine Institution ist, welche für den Erblasser auch in anderen als erbrechtlichen Belangen tätig war oder dass es sich um jemanden handelt, der in geschäftlicher oder privater Beziehung zu einem oder mehreren Miterben steht. In all diesen Konstellationen besteht eine erhöhte Gefahr für Interessenskonflikte. Ob solche tatsächlich vorliegen oder sich konkret negativ zulasten eines Beteiligten auswirken, ist in diesen Fällen häufig gar nicht der zentrale Punkt. Nur schon die Tatsache, dass ein Anschein von Befangenheit besteht, reicht aus, dass Misstrauen entsteht.

Das beste Heilmittel gegen solches Misstrauen ist Transparenz. Diese umfasst nicht nur eine saubere Dokumentation der Tätigkeit des Mandatsträgers und eine laufende, unaufgeforderte Information aller Beteiligter, sondern auch das proaktive Offenlegen von bestehenden Verbindungen und möglichen Ab-hängigkeitsverhältnissen. Ein Gebot guter Mandatsführung ist aber nicht zuletzt auch das Niederlegen des Mandats, wenn man feststellt, dass man tatsächlich in einem Interessenkonflikt steckt.

Leider zeigt die Praxis, dass die vorbeschriebenen Massnahmen häufig nicht oder nur auf entsprechenden Druck von aussen umgesetzt werden. Dabei könnte so viel Geschirr ganz bleiben, wenn von Anfang an genügend Fingerspitzengefühl im Spiel wäre. Noch einfacher lassen sich solche Situationen vermeiden, indem eine Person mit der Willensvollstreckung betraut wird, die keinerlei eigene Interessen an der Erbschaft hat, in keinem früheren Abhängigkeitsverhältnis zum Erblasser gestanden ist, mit keinem Erben in einer engen Beziehung steht und die Erbberechtigten nicht als potentielle Kunden sieht. So lässt sich mancher Konflikt vermeiden und die Chance einer friedlichen und speditiven Erbteilung steigt.

Wir beraten Sie gerne in unseren Büros in Schaffhausen und Zürich oder auch Online oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
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