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07.02.2017

Ist ein Testament auf einem Notizzettel gültig?

Es gibt immer wieder Erbschaftsfälle, in denen die vorgefunden Testamente in der Form nicht dem entsprechen, was man gemeinhin erwarten würde. Es handelt sich nicht um schön abgefasste und klar strukturierte Urkunden, sondern vielmehr um Fresszettel, Notizblockseiten oder gar um beschriftete Bierdeckel. 

 

 

Trinken Sie gerne Bier? Ich möchte Sie nicht zum Alkoholkonsum verleiten, sondern auf die vielfältige Verwendungsmöglichkeit von Bierdeckeln hinweisen. Jedenfalls haben sich im (teilfiktiven) Nachlass einer älteren Dame (ledig, kinder- und geschwisterlos) rund ein Dutzend solche von ihr beschriftete Deckel vorgefunden. Versehen waren diese meist stichwortartig mit zahlreichen Adressen und Geldsummen. Auf einigen Deckeln befand sich ein Datum, auf anderen die Unterschrift der Dame. Weitere Zahlen und Namen fanden sich auf Zeitschriften und Tischsets vor. Vollständige Sätze fehlten fast ganz; immerhin war einem der Bierdeckel zu entnehmen, dass einer bestimmten gemeinnützigen Institution ein Vermächtnis zukommen «soll».

Die Hürde der Entzifferbarkeit erklommen, war eine Auslegeordnung angesagt: Alles, was irgendwie ein letzter Wille sein könnte, muss den gesetzlichen Erben und mutmasslichen Begünstigten eröffnet werden. So wurde eine Erbenkonferenz organisiert. Da die «Teilnehmerzahl» über 40 Personen umfasste, wurde in einem gemieteten Saal jede «Urkunde» im Hinblick auf einen allfälligen letzten Willen gemeinsam besprochen. Absicht war, Unverbindliches auszusondern, Gültiges von Ungültigem zu trennen und die zeitliche Reihenfolge der Abfassung zu rekonstruieren. Die so eruierten Testamente sollten zu einem sinnvollen Ganzen zusammengefügt werden. Die zeitintensive Diskussion verlief friedlich und sachlich. Eine Einigung mit allen Beteiligten schien zu gelingen – bis ganz am Schluss ein Grossneffe bekundete: «Ich bin nicht einverstanden!» Da dieser den Einwand nicht konkret zu begründen vermochte, scheiterte die Konferenz, was die Nachlassabwicklung in der Folge um ein halbes Jahr verzögerte. 

Darum sei hier daran erinnert, dass - auch wenn die formalen Hürden für die Gültgikeit eines Testaments nicht übermässig hoch sind - es sich eben doch lohnt, das Aufsetzen eines Testaments als bewussten Prozess zu gestalten. Halten Sie alle Formerfordernisse ein. Regeln Sie Ihren Willen so, dass es für spitzfindige Grossneffen nichts hinein zu interpretieren gibt. Und lassen Sie erkennen, was Sie wirklich beabsichtigen; nicht mehr aktuelle Überlegungen oder Ideen gehören wieder eliminiert und unverbindliche reine Gedankenstützen oder blosse Wünsche als solche gekennzeichnet. Als Unterlage zur Festlegung Ihres Willens darf durchaus gewöhnliches Papier verwendet werden. Denn Verwandtenzusammenkünfte lassen sich später auch aus anderem Grund organisieren und könnten in gediegenerem Ambiente stattfinden. Und der Bierdeckel darf wieder seiner angestammten Funktion nachkommen.

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