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30.06.2017

Erbschaftsberatung in Winterthur - Heresta eröffnet das erste Büro im Kanton Zürich

Unser Standort in Winterthur
Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass wir ab dem 1. Juli 2017 einen zusätzlichen Standort in Winterthur haben. Unsere Dienstleistungen in der Erbschaftsberatung und Nachlassregelung stehen Ihnen ab sofort nicht nur in Schaffhausen, sondern auch im Kanton Zürich zur Verfügung. Auch in Winterthur werden wir die sehr beliebte kostenlose Testamentskontrolle anbieten. 
Nach einem erfolgreichen Start unserer Erbschaftsberatung in Schaffhausen, haben wir uns entschlossen, unsere Geschäftstätigkeit auszudehnen und fortan auch Kunden in der Region Winterthur lokal zu bedienen. Daher sind wir ab dem 1. Juli 2017 mit einem Büro an der Schützenstrasse 53 in Winterthur präsent. Auch in Winterthur werden wir unsere Kunden in allen Fragen rund um die Themen Erben und Vererben, Erbteilung, Nachlassregelung, Nachlassabwicklung, Testamente, Eheverträge, Erbverträge, Erbverzichtsverträge, Erbvorbezug etc. beraten. Ebenso bieten wir Unterstützung an, wenn es zu schwierigen Situationen oder Streit innerhalb der Erbengemeinschaft kommt.

Dank unserer grossen Erfahrung mit den unzähligen Fragestellungen rund um das Thema Erbschaft und Erbteilung sind wir in der Lage, kostengünstige und faire Lösungen zu finden. Auch in Situationen, in denen die Erben ein gutes Einvernehmen haben, kann es sein, dass gewisse Punkte unklar sind und man Hilfe benötigt. So ist zum Beispiel die güterrechtliche Auseinandersetzung (eherechtliche Vermögensausscheidung) nicht immer ganz einfach vorzunehmen. Auch die Berechnung der Erbteile und die Erstellung eine formgültigen Erbteilungsvertrages kann mit Schwierigkeiten verbunden sein. Hier können wir Ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten. Ob in Schaffhausen, Winterthur, Bülach oder Zürich, wir beraten Sie gerne - auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. 

Falls Sie zu jenen Personen gehören, die vor langer Zeit einmal einen Ehe- und Erbvertrag errichtet haben oder selbständig im stillen Kämmerlein ein Testament geschrieben haben, möchten wir es nicht versäumen, Sie auf die Möglichkeit hinzueweisen, diesen alten Vertrag oder das Testament von uns fachkundig überprüfen zu lassen. Wir geben Ihnen eine Einschätzung ab, ob die Formerfordernisse für das Testament oder den Ehe- und Erbvertrag eingehalten sind, der Inhalt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt (und umsetzbar ist) und dazu, ob es allenfalls bessere Lösungen oder zusätzliche Regelungsmöglichkeiten gibt. Das beste ist, diese Ersteinschätzung und Testamentskontrolle ist für Sie kostenlos. 

Wir freuen uns, Sie zukünftig bei unserer Erbschaftsberatung in Winterthur zu begrüssen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

 

Wir beraten Sie gerne in unseren Büros in Schaffhausen und Zürich oder auch Online oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
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info@heresta.ch
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+41 52 632 10 00
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