Hundert Jahre alt...
Der Vorentwurf enthielt einerseits hochpolitische materiell-rechtliche Neuerungen, wie zum Beispiel eine Reduktion des Pflichtteils der Nachkommen, andererseits aber auch detailreiche, jedoch politisch weitgehend unumstrittene Anpassungen technischer Natur, wie zum Beispiel die Einführung eines audiovisuellen Testaments. Aufgrund dieser Ausgangslage entschied der Bundesrat, die Revision in zwei Teile zu unterteilen und sich vorerst auf den politisch anspruchsvollen materiell-rechtlichen Teil zu fokussieren.
Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge in diesem Bereich enthalten einigen Zündstoff. Die bereits erwähnte Reduktion des Pflichtteils der Nachkommen – geplant ist eine Reduktion von heute drei Vierteln des gesetzlichen Erbanspruchs auf die Hälfte – sowie die Einführung eines «Unterhaltsvermächtnisses» für nicht verheiratete Lebenspartner oder die Beschränkung der Begünstigungsmöglichkeit für Vertrauenspersonen («Erbschleicherparagraph») sind nur drei Beispiele. Man darf gespannt sein, wie es mit diesem Reformprojekt weitergeht. Mit einem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist vor Ablauf der nächsten zehn Jahre jedenfalls nicht zu rechnen. Aber was ist schon eine Dekade im Vergleich zu einem Jahrhundert.