WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER ERBTEILUNG
Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Willensvollstreckung, Erbschaftssteuern
Das Erbrecht ist unser Fachgebiet. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Fachwissen unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Erbteilung. Sei es die Unterstützung im Verkehr mit Ämtern und Behörden (zum Beispiel bei der Beantragung von Sicherungsmassnahmen oder eines Erbscheins), die Vermittlung in einem Erbstreit oder die gesamte Nachlassverwaltung und -abwicklung von der Organisation der Wohnungsräumung bis zur Durchführung der Erbteilung, wir helfen Ihnen weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für die Vereinbarung eines kostenlosen Erstgesprächs.
DIENSTLEISTUNGEN
Unsere Dienstleistungen im Bereich Nachlassregelung auf einen Blick:- Durchführen von Willensvollstreckungen (als testamentarisch eingesetzter Willensvollstrecker)
- Rechtsberatung zu Fragen rund um die Erbteilung
- Übernahme von Erbschaftsverwaltungen und Erbenvertretungen unter Erledigung aller administrativen Nachlassangelegenheiten
- Übernahme von Liqudiationsmandaten (Haushaltsauflösung, Liegenschaftsverkauf etc.)
- Unterstützung bei der Erbteilung
- Erstellen von Erbteilungsverträgen und Durchführung der Nachlassauflösung
- Hilfe im Verkehr mit Ämtern und Behörden (Unterstützung bei der Erbenermittlung, Beantragung eines Erbscheins, Mitwirkung im Erbschaftssteuerverfahren)
- Erstellen von Gutachten und Vermittlung in Konfliktsituationen
HINTERGRUNDWISSEN
Die Tücken der gesetzlichen Erbfolge
Frau Müller hat keine pflichtteilsgeschützten Erben. Da sie Einzelkind war, sind ihre nächsten Verwandten Cousins und Cousinen (die Angehörigen des sog. grosselterlichen Stammes), zu denen sie allerdings keinen Kontakt hatte. Frau Müller wollte eigentlich immer ein Testament errichten, konnte sich aber nie dazu durchringen, die Sache anzugehen. Sie verstirbt schliesslich, ohne letztwillige Anordnungen getroffen zu haben. Was das bedeutet, sehen Sie in unserem Fallbeispiel.
PDF - Fallbeispiel Nachlassregelung bei grosser Erbengemeinschaft
Wie funktioniert eine Erbteilung?
Wenn es um die Erbteilung geht, zeigt sich immer wieder, dass in den Köpfen der Leute teilweise unrichtige Vorstellungen bestehen. Dies ist auch nicht verwunderlich, sind die Abläufe und Zuständigkeiten bei einem Todesfall je nach Kanton doch ziemlich verschieden. In gewissen Kantonen gibt es Erbschaftsämter, die als zentrale Anlaufstellen für die Erben dienen. In anderen Kantonen sind staatliche oder private Notariate für die Behandlung von Erbfällen zuständig. In wieder anderen Kantonen sind die erbrechtlichen Zuständigkeiten bei den Gerichtsbehörden angesiedelt. Gleich bleibt jedoch, dass die Erbteilung stets Sache der Erben ist und nicht durch einen behördlichen Akt erfolgt. Es gilt der Grundsatz der freien privaten Erbteilung. Doch wie läuft eine Erbteilung ab? Lesen Sie dazu die folgenden Beiträge.