Die ehe- und erbrechtlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge
Was Sie als Unternehmer wissen müssen
Die Übergabe des Lebenswerks ist ein grosser Schritt im Leben eines Unternehmers. Nicht immer läuft dieser Prozess reibungslos. Gerade bei der familieninternen Weitergabe stellen sich neben den unternehmerischen / operartiven Fragen auch solche in Bezug auf die spätere Berücksichtigung der Unternehmensübergabe im Nachlass des Unternehmers. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt es sich, die Fragen frühzeitig einzubeziehen und eine dem Einzelfall angepasste Regelung zu finden.
DIENSTLEISTUNGEN
Unsere Dienstleistungen im Bereich Unternehmensnachfolge auf einen Blick:- Fachliche Begleitung von Nachfolgeprozessen innerhalb der Familie
- Unterstützung in Fragen der Unternehmensbewertung im Hinblick auf die erbrechtliche Ausgleichung und das Pflichtteilsrecht
- Vermittlung eines fähigen Partners, falls eine externe Nachfolgeregelung (Unternehmensverkauf) angestrebt wird
- Erstellen von Gutachten und Vermittlung in Konfliktsituationen
HINTERGRUNDWISSEN
Die Tücken der Ausgleichungspflicht - eine kurze Geschichte
Herr Meister war ein Vollblutunternehmer. Während Jahren investierte er viel Zeit und Energie in den Aufbau seiner Handelsfirma. Sehr zur Freude von Herrn Meister entwickelte sich das Unternehmen prächtig und Umsatz und Mitarbeiterbestand wuchsen und wuchsen. Als Herr Meier merkte, dass seine Kräfte langsam nachliessen und er sich gerne auch einmal anderen Dingen widmen möchte, stellte er sich die Frage nach seiner Nachfolge. Herr Meister hatte drei Kinder, von denen zwei bereits in jungen Jahren ins Unternehmen eingestiegen waren. So war es für ihn klar, dass er diesen beiden seine Firma überschreiben möchte. Glücklicherweise hatte er die Einzelfirma schon vor Jahren in eine AG umgewandelt, was die Nachfolgeregelung wesentlich vereinfachte und ihm ermöglicht hatte, ein schönes Alterskapital in der Pensionskasse aufzubauen. So ging er nun hin und übertrug die Firmenanteile zu einem "symbolischen Preis" auf seine beiden Kinder. Sie wollten das ganze unbürokratisch handhaben und verzichteten daher auf einen schriftlichen Kaufvertrag. Die Jahre vergingen und Herr Meister fröhnte ausgiebig seinen Hobbies und genoss sein Leben als Rentner. Als er dann schliesslich starb, sahen sich seine beiden Kinder auf einmal mit einer grossen Ausgleichungsforderung des nicht ins Unternehmen eingestiegenen Sohnes konfrontiert. Von gemischter Schenkung war da die Rede, von Ausgleichungswert per Todestag, von Pflichtteilsverletzung gar. Das Ende der Geschichte ist noch nicht absehbar, gerade versucht die zweite Instanz doch noch einen Vergleich zwischen den Parteien zu erreichen. Derweil Herr Meister im Grab rotiert.